Ziel einer Evaluierung psychischer Belastungen nach ASchG ist, (kritische) Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und messen, zu bewerten und daraus kollektiv wirksame Maßnahmen zur Belastungsreduktion festzulegen, zu dokumentieren und umzusetzen.
Dabei werden die vier vom Gesetzgeber bestimmten Einflussbereiche auf Leistungsfähigkeit und Gesundheit analysiert - diese sind die Charakteristik der Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten, das Sozial- und Organisationsklima, die Arbeitsumgebungsbedingungen sowie Arbeits- und Organisationsabläufe.
Wir bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen bei der gesetzlich verpflichtenden Evaluierung nach dem ASchG professionelle Begleitung und kompetente Unterstützung durch unsere arbeits- und organisationspsychologische Expertiese.
Die arbeitspsychologische Begleitung und Unterstützung kann auch kontinuierlich z.B. in Form von regelmäßigen monatlichen Präventionsdienstleistungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeiten erfolgen.
Unser Anliegen ist es, die Evaluierung psychischer Belastungen methodisch an die Bedürfnisse und Ressourcen Ihres Unternehmens abgestimmt durchzuführen.
Für nähere Informationen senden wir Ihnen sehr gerne unseren Themenfolder zu und erstellen mit Ihnen im persönlichen Gespräch ein maßgeschneidertes Angebot!