Mediation nach ZivMedG

In Österreich ist Mediation definiert als: "eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutrale/r Vermittler/in (Mediatorin oder Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen". (§ 1 Abs. 1 des österreichischen Bundesgesetzes über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG))

 

Mediation ist eine Methode der Konfliktvermittlung und Konfliktschlichtung. Die sogenannten Konfliktparteien verhandeln mithilfe eines/einer MediatorIn - einer allparteiischen, neutralen ExpertIn - über eine Konfliktsituation. Der oder die MediatorIn begleitet mit gezielten, lösungsfokusierten Kommunikations- und Fragetechniken den Gesprächs- und Verhandlungsprozess, mit dem Ziel einer positiven, konstruktiven Ausrichtung. Er oder sie unterstützt die Medianden, ihre Konfliktsituation selbst lösen zu können, um tragfähige, für alle Beteiligten sinnvolle, nützliche Lösungsideen zu entwickeln. Verläuft das Vermittlungsgespräch positiv, wird zum Abschluss eine Vereinbarung getroffen, mit der alle Konfliktparteien enverstanden und zufrieden sind.

 

Konflikte begleiten unser ganzes Leben immer wieder auf's Neue und können in allen Lebenslagen vorkommen. Konflikte sind also nicht die Ausnahme sondern eher die Regel. Mediation unterstützt Sie dabei, Lösungen zu entwickeln. In Fragen der Trennung und Scheidung, in berulfichen Konfliktsituationen, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, in der Schule, bei Bauvorhaben genauso wie bei Streitigkeiten im Verein.

 

Mediation ist in Österreich seit vielen Jahren über das Zivilrechtsmediationsgesetz gesetzlich geregelt und bietet daher große Vorteile:

 

  • Sie profitieren von sehr gut ausgebildeten Mediatoren durch eine ca. 2 Jahre dauerende Spezialausbildung (Mediatoren könnne nur mit dieser Ausbildung in die gesetzlich anerkannte Liste der MediatorInnen des Justizministeriums eingetragen werden).
  • MediatorInnen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
  • Fristenhemmung bei laufender Mediation, d.h. Sie verlieren bei laufendem Mediationsverfahren keine rechtlichen Ansprüche bzgl. ihrer Anliegen.
  • Mediation bietet den riesen Vorteil, dass Sie selbst an der Lösungsfindung arbeiten können. Bei sonstigen juristischen Verfahren entscheidet meist eine dritte Person (z.B. RichterIn) über den Ausgang Ihrer Anliegen.
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© Mag. Boris Zalokar & Elke Blümel-Zalokar, MSc office@zalokar.at